AGB

AGB/ Spielregeln

 

Allgemeine Bedingungen „Wilde Wutz“
Für die Benutzung „Wilde Wutz“

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen und Begleitung sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Mit dem Betreten der Einrichtung „Wilde Wutz“ werden die Regeln anerkannt.

Alle Regeln gelten für die gesamte „Wilde Wutz“

Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen. Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.

(1) Allgemeines

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse zu entnehmen.  Zusatzangebote können mit einem zusätzliches Entgelt erhoben werden.
Alle Anlagen und Einrichtungen der „Wilden Wutz“ dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreiber.

Kundendaten, die der Betreiber (z.B. durch Geburtstagsanmeldungen) erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.
Mit dem Betreten der Einrichtung „Wilde Wutz“ stimmt der Besucher einer eventuellen Veröffentlichung von Fotos, die während des Spielbetriebes aufgenommen werden, zu, um diese in Werbeprospekten und/oder auf der eigenen Internetseite zu verwenden. Ansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.

(2) Keine Aufsichtspflicht / Haftungsfreistellung

Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet. Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt                        (z.B .Mottopartys, Kinderanimation o.ä.).

Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsichts- und Betreuungspflicht nicht begründet!

(3) Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos!

Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
Die Trampoline dürfen nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.

Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Bereich verwiesen werden.
Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

(4) Videoüberwachung / Unfallmeldung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Spiel und Gastronomiebereich videoüberwacht ist. Mit Nutzung der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.
Wir zeigen jeden Diebstahl im Interesse unserer ehrlichen Kunden an!
Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. Meldungen nach Verlassen der Einrichtung „Wilde Wutz“ können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

(5) Bekleidung

Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen getragen werden.
Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. !Achtung sehr gefährlich!

 

(6) Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol

Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein kleines Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Obst, Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen. –> Diese Regelung ist NICHT für gebuchte Geburtstage geltend, da diese Möglichkeit in der Vergangenheit überschwänglich ausgenutzt wurde.
Es gilt absolutes Bonbon und Kaugummiverbot!
Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher. Offene Feuer aller Art (Kerzen, Wunderkerzen, etc.) sind in den Räumen der „Wilden Wutz“ ebenfalls nicht gestattet. Hieraus entstehende Kosten, wie z. B. Feuerwehreinsatz durch Auslösen der Brandmeldeanlage, sind vom Verursacher zu tragen.
Alkohol ist ebenso Verboten!

(7) Verhalten/ Beschädigungen

Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
Bei Beschädigungen besteht seitens der „Wilden Wutz“ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit der Haftpflichtversicherung Ihres Kindes abklären können.
Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften Sie dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.
Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte und anderen Räumen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

In der „Wilden Wutz“ pflegen wir persönliche Umgangsformen. Es gibt kein „Sie“, wir duzen uns.

(8) Kapazitätsgrenze / Garderobe / Fundsachen

Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
Der Betreiber behält sich vor, trotzdem ein paar Plätze für Stop-Over Kunden und Kunden mit Eintrittskarten freizuhalten.
Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
Die Benutzung von Garderobe geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine HaftungFundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt.

 

 

 

 

 

(9) Keinen Zutritt haben…

Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
Personen mit Hallenverbot.
Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
Besuchern mit hochgradig ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

Tiere

(10) Newsletter

Mit der erfolgreichen Anmeldung über unser Geburtstagsformular, erklären Sie sich einverstanden, dass die „Wilde Wutz“ die E-Mail Daten für den Versand von „Wilde Wutz“ spezifischen Inhalten verwenden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit gegenüber „Wilde Wutz“ widerrufen werden.

 

(11) Kurse

Die Anmeldung ist für den gebuchten Kurs verbindlich. Die Zahlung der Kursgebühr ist sofort nach Anmeldung fällig

Stornierung / Kündigung

Nach der Anmeldung kann der Kurs bis innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen schriftlich storniert werden. Über diesen Zeitraum hinaus wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, entweder durch die Teilnehmerin oder durch eine bestehende Warteliste, werden keine Gebühren erhoben. Bei Abbruch des Kurses durch einen Teilnehmer erfolgt keine Rückzahlung (auch keine Teilrückzahlung) der Kursgebühr. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

 

 

Abwesenheit/ Krankheit/ Urlaub

Terminausfälle von Seiten der Kursleitung werden nachgeholt. Die Kursleitung entscheidet selbst darüber wann dieser Termin nachgeholt wird. Sofern nicht möglich, wird der entsprechende Betrag erstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Versäumte Termine ( von Teilnehmenden) werden weder erstattet und können auch nicht nachgeholt werden.

Haftungsausschluss

Aufsichtspflicht der Kinder bleibt bei den Gruppen in der Verantwortung der Begleitperson. Es erfolgt keine Haftung für Eigentum/ Garderobe. Für Verletzungen und Unfälle wird keine Haftung übernommen. Für die durch Absagen von Einzel-/und Kursterminen und Veranstaltungen durch die Kursleitung dem Klienten/Kunden ggfls. zusätzlich entstehende Kosten wird nicht gehaftet. Bei relevanten gesundheitlichen Beschwerden (wie z.B. Infekte) soll von einer Teilnahme abgesehen werden.

 

(12) Gerichtsstand und Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

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